Dezentrale virtuelle kryptographische Währungen substituieren zunehmend die Rolle von Geld als Tausch und Wertaufbewahrungsmittel. Sie entwickeln sich katalysierend zu einem zentralen Bestandteil von Transaktionen jeglicher Art. Aktuell vergeht kaum ein Tag an dem virtuelle Währungen rund um den bekanntesten Vertreter Bitcoin nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass vor allem auch Akteure aus dem Umfeld der organisierten Finanzkriminalität diese, der Kontrolle finanzpolitischer Akteure weitestgehend entzogenen, von traditionellen Finanzhäusern unabhängigen, alternativen Zahlungsmittel als willkommene Hilfsmittel oder gänzlich neues Betätigungsfeld verstehen und rege nutzen.
Projektziele
Ziel des Projektes BITCRIME ist die Entwicklung von innovativen, der Natur virtueller Währungen angemessenen und damit praktikablen Ansätzen zur Identifikation, Verfolgung und Prävention der organisierten Finanzkriminalität mit virtuellen Währungen. Es wird dabei ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und juristische, technische, pragmatische und wirtschaftliche Perspektiven berücksichtig.
Der sozial, wirtschaftlich und juristisch ausgerichtete Projektteil liefert eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Situation sowie mit den Bedarfsträgern erstellte Trendprognosen. Ausserdem wird analysiert, welche Rolle virtuelle Währungen in der organisierten Kriminalität und deren Strukturen spielen und welche Problemlagen sich daraus ergeben.
Im technisch Projektteil werden zwei Hypothesen überprüft:
- bekannte Transaktionsmuster organisierter Finanzkriminalität (Geldwäsche, Drogenhandel, Erpressung) finden sich auch in virtuellen Währungen und lassen sich mit quantiativen Analyseverfahren erkennen.
- durch die Anwendung einer bisher einmaligen Kombination aus Informationsquellen (Transaktions-, soziale Medienund Darknet-Analysen) kann bei der De-Anonymisierung ein höherer Effizienzgrad bei der Identifizierung von AkteurInnen von Transaktionen mit virtuellen Währungen erreicht werden.
Um die Bestätigung unserer Hypothesen zu demonstrieren, wird die entwickelte Software den Bedarfsträgern zur Verfügung gestellt und kann als Informationsquelle für weitere Untersuchungen, z.B. als Beweismittel für die Beantragung von Vorladungen, Durchsuchungsbefehle oder Abhöraktionen, herangezogen werden.
Facts
- Projektzeitraum: September 2014 - August 2016
- Förderung: KIRAS (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
- Partner: Xylem - Science and Technology Management GmbH, IRKS Research GmbH, SBA Research gemeinnützige GmbH, M2D MasterMind Development GmbH, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Finanzen