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Symbolfoto: Das AIT ist Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung

Untersuchung der Sicherheit und Praxistauglichkeit von e-Kleinstfahrzeugen

Ausgangssituation und Motivation

Regelmäßig dringen neue Trendgeräte auf den Markt, welche vom Handel unterschiedlich forciert und beworben werden. In den letzten Jahren sind verstärkt e-Kleinstfahrzeuge erhältlich (z.B. Hoverboards, E-Scooter, Longboards, Segways, Monowheels etc.). Durch verstärkte Nutzung unterschiedlicher Kleinstfahrzeuge auf Alltagswegen ist es mittlerweile notwendig, entsprechende gesetzliche aber auch infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen. Bisher ist die Schaffung dieser Rahmenbedingungen lediglich reaktiv erfolgt, obwohl die Trends absehbar waren.

Das Potenzial von elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen entfaltet sich vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV), da die „erste und letzte Meile“ bei Alltagswegen mit diesen Fahrzeugen rasch zurückgelegt werden kann und somit eine attraktive Alternative zum Pkw entsteht. Zusätzlich ergibt sich durch eine Erweiterung von Erreichbarkeiten auf Fußwegen ein positiver Effekt auf aktive Mobilitätsformen.

Zielsetzung und Ergebnisse

Im Rahmen des Projekts e-WALK (Erfassung von Wirkungspotenzialen der Alltagsnutzung von elektrischen Kleinstfahrzeugen für Fußgänger*innen) wurden auf Basis der Analyse von erforderlichen Rahmenbedingungen auf Angebots- und Nachfrageseite sowie von potenziellen verkehrlichen Wirkungen konkrete Maßnahmen abgeleitet, welche die Nutzung von elektrischen Kleinstfahrzeugen zur Steigerung der Verkehrsverlagerung auf Verkehrsmittel des Umweltverbunds (aktive Mobilität, ÖV) fördern.

Dabei wurden sowohl infrastrukturelle, nutzer*innenbezogene, rechtliche als auch verkehrssicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt. So wurden unter anderem im Rahmen von Alltagstests Problem- und Konfliktsituationen erfasst, um durch die so gewonnenen Erkenntnisse zukünftig die Verkehrssicherheit zu steigern. Mithilfe von Fokusgruppen und Onlinebefragungen wurden zusätzliche Anforderungen und Wünsche von E-Scooter-Nutzer*innen und anderen Verkehrsteilnehmer*innen beispielsweise an die Infrastruktur und an ÖV-Anbieter ermittelt.

Das Projekt wurde mit der Erstellung eines Umsetzungsplans in Form einer Broschüre zur Förderung der Nutzung von e-Scootern abgeschlossen. Diese Broschüre zeigt Maßnahmen auf, welche e-Scooter für die „erste und letzte Meile“ in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln attraktivieren.

Folgende wesentliche Maßnahmen lassen sich aus den Projektergebnissen ableiten

  1. Wahl eines ebenen Bodenbelags für Radfahranlagen
  2. Konsequente Instandhaltung und Reinigung der Fahrbahnoberfläche
  3. Ausbau und Lückenschluss von Radfahrinfrastruktur insbesondere entlang stark befahrener Straßen, ÖV-Knotenpunkten, Stadtrandgebieten und in Kleinstädten
  4. Errichtung geeigneter, sicherer Abstell- und Absperrmöglichkeiten für e-Scooter
  5. Radfahranlagen zumindest nach RVS-Standards errichten
  6. Kostenfreie Mitnahme von Scootern in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, auch zu Stoßzeiten
  7. Abstellverbot von e-Scootern auf Gehsteigen
  8. Eigene Fahrzeug-Kategorie e-Scooter/e-Tretroller im UDM
  9. Integration des Themas e-Scooter in die Ausbildung (z.B. Führerscheinausbildung, Radfahrprüfung)
  10. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema e-Scootern
    • Vorschriften und Rechte
    • Tragen von Schutzkleidung
    • Kampagnen für Nicht e-Scooter-LenkerInnen
    • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit
    • Materialienbox vom BMK für Länder, Gemeinden, Schulen, usw.
  11. Bewusstseinsbildung zum Gefahrenpotenzial
    • Geschwindigkeit
    • gefährliche Querungen
    • auch durch Begleitnutzung (Eltern)
  12. Einführung von Mindeststandards für e-Scooter (z.B. Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Lenkung etc.)
  13. Flächenhafte Geschwindigkeitsreduktionen
  14. Mobility as a Service
  15. Verbesserung der intermodalen Wegplanung
  16. Analyse von Wegen und Wegeketten in Gemeinden und Erstellung eines Gemeindemobilitätskonzepts

 

Gefördert durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Rahmen von MdZ - Personenmobilität.